Sie sind hier: Abwasser

Abwasser

 

Abwasser = Schmutz- und Regenwasser

Gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) ist für die Beseitigung von Schmutzwasser grundsätzlich die jeweilige Gemeinde in ihrem Gebiet zuständig. Die Gemeinde kann jedoch durch Satzung für bestimmte Teile des Gemeindegebiets  vorschreiben, dass die Nutzungsberechtigten der Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen haben. Dies gilt nicht für die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.

Die Beseitigungspflicht  für Regenwasser obliegt nach dem NWG dem Grundstückseigentümer. Eine Beseitigungspflicht der Gemeinde besteht nur, sofern das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird.

Bei der Beseitigung von Regenwasser ist u. a. folgendes zu berücksichtigen:

  • Rechte Dritter dürfen nicht beeinträchtigt werden

  • Eine Regenwasserableitung von privaten Flächen (z. B. Zufahrten) in den öffentlichen Bereich ist nicht zulässig

Hinweis:

Untenstehend finden Sie die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Verden in zwei verschiedenen Fassungen.

Hierbei ist die Fassung vom 08.10.1985 die Fassung, die noch bis zum 31.12.2012 gültig ist und die Fassung vom 25.09.2012 die, die ab 01.01.2013 gültig wird.

 

Ansprechpartner/in


Dokumente

PDF-Dokument
PDF-Dokument
PDF-Dokument
PDF-Dokument