Kanalverstopfung! Was nun?
Kanalverstopfung - Zuständigkeiten
Bei wem liegt die Zuständigkeit?
Um diese Frage beantworten zu können, muß als erstes die Schadensstelle oder die Verstopfung lokalisiert werden. Befindet sie sich im öffentlichen Bereich, obliegt die Beseitigung dem Eigenbetrieb der Stadt Verden (Aller). Sollte sie sich jedoch auf dem Privatgrundstück befinden, so ist der Grundstückseigentümer / Vermieter zuständig.
Vergleichen Sie hierzu die gültige Abwassersatzung §11 Absatz 5 der Stadt Verden (Aller).
Was ist zu tun?
Um eine möglichst schnelle und kostengünstige Lokalisierung durchzuführen, ist es am einfachsten, sich die Abwassermenge im Schmutzwasserübergabeschacht anzusehen. Hat sich dieser bereits mit Abwasser gefüllt, so kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schadensstelle in der Anschlussleitung befindet. In diesem Fall sollten Sie sofort den Eigenbetrieb der Stadt Verden (Aller) kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise mit einem Mitarbeiter zu besprechen.
Falls der Schmutzwasserübergabeschacht keinen Rückstau aufweist und das Gerinne relativ trocken ist, kann von einem Schaden im Bereich der privaten Grundleitung ausgegangen werden. In diesem Fall sollte von Ihnen ein Fachbetrieb zur Beseitigung der Verstopfung bzw. des Schadens hinzugezogen werden.
Allgemein kann festgehalten werden, je zeitiger ein Schadensfall entdeckt und lokalisiert werden kann, desto geringer werden die Kosten zum Schadensbild sein. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der Schmutzwasser- übergabeschacht jederzeit zugänglich ist und nicht erst bei einem Schadensfall geortet und freigelegt werden muss.
Bei Störungen im öffentlichen Kanalnetz außerhalb der Bürozeiten des Rathauses wählen Sie bitte die Rufnummer der Kläranlage Verden (Aller).
Telefon 04231 7041-0
Ansprechpartner/in
Herr M. Kaczmarek![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 233 // 1. OG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-229 Telefax: 04231 12-9229 E-Mail: michael.kaczmarek@verden.de | |
Herr Timo Peymann![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 230 // UG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-280 Telefax: 04231 12-9280 E-Mail: timo.peymann@verden.de |
Dokumente
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Abwassersatzung vom 11.12.2018![]() |
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Kanalverstopfung! - Was nun?![]() |