Druckentwässerung
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung möchte Sie auf dieser Seite über die Neuregelungen im Zusammenhang mit der Druckentwässerung in der Stadt Verden informieren.
Wir haben uns hierzu an Fragen orientiert, die bei Ihnen möglicherweise in diesem Zusammenhang auftreten und wollen Ihnen darauf Antworten geben.
Welche Grundstücke sind betroffen?
Betroffen sind alle Grundstücke, bei denen die Stadt Verden den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in Form der Druckentwässerung und somit den Betrieb einer Kleinpumpstation vorgeschrieben hat. Man spricht hierbei von der „Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs“.
Grundstücke, die freiwillig an das Druckentwässerungsnetz angeschlossen wurden, etwa weil sie unterhalb der Rückstauebene liegen oder Grundstücke mit einer dezentralen Entwässerungsanlage (Kleinkläranlage oder Sammelgrube) sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Was ändert sich?
Die betroffenen Pumpstationen, Schaltanlagen und Druckleitungen sind seit dem 01.01.2013 Teil der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung (§2 Abs. 5 und Abs. 6d) der AbwS der Stadt Verden. Sie unterliegen daher allen Regelungen, die die Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Verden die öffentliche Anlage betreffend vorsieht.
Die technische Ausführung der öffentlichen Abwasseranlage und somit auch der Pumpstation, der Schaltanlage und der Druckleitung sowie den Zeitpunkt der Herstellung, Erweiterung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung bestimmt die Stadt (§1 Abs. 3 AbwS), wobei sie auf eigene Kosten die betriebsbereite Pumpstation einschließlich der Schaltanlage auf dem Grundstück sowie der Druckleitung herstellt und betreibt.
Der Grundstückseigentümer hat auf seine Kosten einen Stromanschluss bis an die Schaltanlage des Kleinpumpwerks heranzuführen (§10 Abs. 4 AbwS). Die Kosten hierfür entsprechen den Kosten, die bei der Entwässerung im Freigefälle für den Bau eines Grundstückskontrollschachtes entstehen. Letzterer kann bei der Druckentwässerung entfallen, da das Kleinpumpwerk gleichzeitig als Grundstückskontrollschacht dient (§11 Abs. 4 AbwS).
Warum diese neue Regelung?
Die Stadt Verden führt seit 1999 in einigen Bereichen die Abwasserbeseitigung mittels Druckentwässerung durch. Auf Beschluss des Rates der Stadt wurden die Pumpstationen, die Schaltanlagen und die zugehörige Druckleitung von der Stadt hergestellt.
Als Teil der privaten Grundstücksentwässerungsanlage waren sie fortan vom Grundstückseigentümer zu betreiben, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erneuern.
Nach über zehn Jahren Betrieb zeigt sich, dass teilweise die Pumpstationen nicht ausreichend gewartet wurden, was in vielen Fällen zu übermäßigem Verschleiß führte.
Gemäß Beschluss des Rates vom 25.09.2012 ist der Eigenbetrieb der Stadt beauftragt, die Anlagen zur Druckentwässerung künftig als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu betreiben, um hierdurch eine ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sicher zu stellen. Diese Regelung ist mit Datum vom 01.01.2013 in Kraft getreten.
Was wird aus meinem Wartungsvertrag?
Wenn Sie mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung einen Wartungsvertrag für Ihr Kleinpumpwerk abgeschlossen hatten, ist dieser zum 31.12.2012 ausgelaufen. Sie brauchen sich diesbezüglich um nichts weiter kümmern.
Zukünftig erfolgt die Wartung der Pumpstationen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgabe durch den Eigenbetrieb und verursacht für Sie keine zusätzlichen oder besonderen Kosten.
Muss ich jetzt mehr Gebühren zahlen?
Es wurde keine gesonderte Gebühr für die Druckentwässerung eingeführt. Sie zahlen weiterhin die normalen Schmutzwassergebühren gem. der jeweils gültigen Abwasserabgabensatzung.
Wie geht es jetzt weiter?
Alle betroffenen Eigentümer haben mit Datum vom 25.06.2014 ein Informationsschreiben erhalten und wurden mit diesem Schreiben zu einer Informationsveranstaltung am 22.07.2014 im Rathaus Verden eingeladen, auf der der Eigenbetrieb die Eigentümer weitergehend über die technischen und rechtlichen Grundlagen, die nächsten Schritte und die weitere Vorgehensweise informieren möchte.
Um die Unterhaltungs- bzw. Sanierungserfordernis der Anlagen zur Druckentwässerung festzustellen und zu dokumentieren wird der Eigenbetrieb in den nächsten Wochen und Monaten eine systematische Reinigung und Bestandsaufnahme aller Pumpstationen und der elektro- und maschinentechnischen Anlagen vornehmen. Die Arbeiten hierfür beginnen am 30.06.2014.
Für den Betrieb der Pumpstationen durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sollen alle Pumpstationen mit einem außenliegenden Schaltschrank ausgestattet werden, um bei Störungen jederzeit handeln zu können, ohne hierzu die privaten Räumlichkeiten betreten zu müssen. Hierzu wurde in der o. g. zeichnerischen Darstellung ein Standortvorschlag für einen außen-liegenden Schaltschrank und die zu verlegende Steuerung und Schaltanlage der Pumpstation eingetragen und auch eine Schutzfläche für die Kabelverbindung dargestellt. Dieser Standort für die Schaltanlage wurde ohne örtliche Einzelprüfung auf der Grundlage von Luftbildern festgelegt. Der eingetragene Standort ist als Vorschlag zur Abstimmung zu verstehen.
Bei einem Teil der Grundstücke die durch eine Druckentwässerung entwässert werden, ist bereits ein entsprechender außenliegender Schaltschrank vorhanden. In diesen Fällen soll der Standort des Schaltschrankes und – sofern bekannt – der Kabelverbindungen auf dem Grundstück in die Zeichnung eingetragen werden.
Ansprechpartner/in
Christian Mattke![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 230 // UG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12 Telefax: 04231 12 E-Mail: christian.mattke@verden.de | ![]() |
Herr M. Kaczmarek![]() | |
Rathaus Ritterstraße, Zimmer R 233 // 1. OG Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-229 Telefax: 04231 12-9229 E-Mail: michael.kaczmarek@verden.de |