Anmeldung eines Gartenwasserzählers
Hinweis:
Anmeldungen von Gartenwasserzählern außerhalb des Kerngebietes der Stadt Verden (Aller) werden nicht bearbeitet. Dies umfasst die Ortschaften: Eitze, Borstel, Scharnhorst, Walle, Dauelsen / Eissel, Klein Hutbergen, Groß Hutbergen, Hönisch und Döhlbergen / Rieda. Diese müssen Sie direkt beim Trinkwasserverband Verden melden.
Nach §32 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Verden werden Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind. Aufsteck- oder Aufschraubzähler werden bei der Gebührenberechnung nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Stadt als Nachweis anerkannt.
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!
Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Auf Grund des geringen Anschaffungspreises eines Gartenwasserzählers ist eine Nacheichung als unwirtschaftlich anzusehen.
Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, an dem sie beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Verden schriftlich angemeldet wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig.
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:
- Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch den Eigenbetrieb oder die Stadtwerke Verden. Der Eigentümer ist für die Montage selbstverantwortlich.
- Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
- Aufschraub- oder Aufsteckzähler, die an einen Außenwasserhahn angebracht werden, können später nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt berücksichtigt werden.
- Der "Gartenwasserzähler" ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
- Teilen Sie uns bitte mit dem entsprechenden Formular mit, wenn Sie den Einbau vollzogen haben.

Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?
Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß zwischen 50 € und 100 €. Sollten Sie den Zählerwechsel selbst vornehmen, sind die Kosten entsprechend geringer. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden - dabei entstehen für Sie wieder neue Kosten.
Beispielrechnung:
Einbaukosten (durchschnittlich): 85,00 €
Abwassergebühr der Stadt Verden: 3,45 €/m³
_____85,00€_____ = 4,11 m³/Jahr
6 Jahre x 3,45 €/m³
Fazit:
Es lohnt sich für Sie also nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie einen sehr großen Garten haben und rd. 4.200 Liter (4.2 m³) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.
Ansprechperson
| Frau Wienecke | |
| Rathaus Ritterstraße Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-310 E-Mail: abwasserbeseitigung@verden.de | |
| Frau Reinders | |
| Rathaus Ritterstraße Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 12-276 E-Mail: abwasserbeseitigung@verden.de | |