Dichtheitsprüfung bei Grundstücksentwässerungsanlagen
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass alle Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Zu einer Abwasseranlage zählen auch alle erdberührten Abwasserrohre und Schächte außerhalb von Gebäude auf privaten Grundstücken.
Der Animationsfilm veranschaulicht die Funktionsweise von Grundstücksentwässerungsanlagen. Darüber hinaus werden Hinweise zur Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung gegeben.
Die Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage wird nach den gültigen Normen (z.B. DIN 1986, Teil 30) beschrieben. In den meisten Fällen reicht dazu die optische Inspektion mittels einer TV-Kamerabefahrung aus. Befindet sich das zu untersuchende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet können darüber hinaus Dichtheitsprüfungen mit Luft oder Wasser nach DIN EN 1610 durchgeführt werden.
In Verden wird der Nachweis einer Dichtheitsprüfung noch nicht flächendeckend gefordert. Lediglich Gewerbe- und Industriebetriebe müssen bei Neu- oder Umbauten die Dichtheit ihrer Abwasseranlagen nachweisen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung empfiehlt aber auch bei Neubauten oder größeren Umbauten von Wohnhäusern eine Dichtheitsprüfung durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Werden Undichtigkeiten an neu hergestellten Leitungen festgestellt, müssen diese noch durch die Baufirma beseitigt werden. Werden diese Mängel erst nach einigen Jahren entdeckt, ist meistens die Gewährleistung abgelaufen und der Hauseigentümer muss dann die Reparaturen selbst bezahlen.
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